Pflegebedürftige und Pflegende müssen entlastet werden
Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Brandenburg e.V. fordert schnellstmöglich eine Entlastung der Pflegebedürftigen und Pflegenden, angefangen bei der Erhöhung des Pflegegelds, über Flexibilität der Kurz- und Verhinderungspflege und Ausbau/Erweiterung der Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige.
Der Bedarf an pflegerischer Unterstützung ist besonders bei den Menschen mit Behinderung und bei der älteren Bevölkerung zu finden und steigt mit zunehmendem Alter. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung hat keine wirkliche Entlastung der pflegenden Angehörigen gebracht. Auch ist keine finanzielle Entlastung zu merken. Das Pflegegeld wurde seit 2017 nicht mehr erhöht, so dass die benötigte Pflege aufgrund der Preissteigerungen usw. nicht so sichergestellt werden kann, wie sie sein sollte. Auch der Mangel an Pflegekräften und der Anstieg der zu pflegenden Personen ist ein grundsätzliches Problem.
Die LAG-SH fordert, schnellstmöglich, das Pflegegeld zu erhöhen, damit der Kaufkraftverlust der jetzigen Zeit ausgeglichen wird. Das Pflegegeld allgemein und für pflegende Angehörige und das Budget für Hilfsmittel soll jährlich an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden. Der Pflegeberuf muss attraktiver gestaltet werden, damit junge Menschen diesen Beruf lernen möchten. Hier muss in jedem Fall ein angemessenes Gehalt gezahlt werden. Die Arbeitszeiten sollten attraktiv gestaltet werden, wie z.B. 2 Wochenenden frei im Monat. Der Betreuungsschlüssel Pflegekraft: Pflegebedürftige muss geändert werden, so dass mehr Zeit für den Patienten bleibt, um würdevoll zu pflegen.
Dringend nötig ist auch die Flexibilität von Kurzzeit- und Verhinderungspflege mit Ansparmöglichkeit und ohne Befristung, wann diese erbracht werden müssen. Die Entlastungsleistung sollte frei verwendbar und nicht an bestimmte Einrichtungen gebunden sein. Auf jeden Fall müssen die Selbsthilfeangebote für pflegende Angehörige – mit Unterstützung der Betreuung der zu Pflegenden während dieser Zeit – ausgebaut und erweitert werden.
Stellungnahme zur NEUFASSUNG DES § 20h SGB V im TSVG
Notwendige Anpassung des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung
Vorbemerkung:
Die Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gem. § 20 h SGB V vom 10.03.2000 in der Fassung vom 20.08.2018 bilden seit nunmehr fast 20 Jahren Entscheidungshilfen für die Förderung der gesundheitsorientierten Selbsthilfe auf Bundes-und Länderebene. Die Entscheidung des Gesetzgebers im TSVG hat die deutliche Stärkung der Pauschalförderung zum Ziel, was uneingeschränkt zu begrüßen ist. Dadurch eröffnet sich die Chance, die weitgehend ehrenamtlich organisierten Selbsthilfe angemessen zu entlasten. Mit dem Wegfall des erheblichen Bürokratieaufwands, den die zunehmende Projektförderung mit sich gebracht hat, kann sich die Selbsthilfe wieder -endlich- verstärkt auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Das ehrenamtliche Engagement, insbesondere die Gewinnung aktiver Mitarbeiter für die Selbsthilfe wird dadurch positiv beeinflusst. In der Präambel der Fördergrundsätze kommt diese Zielsetzung zum Ausdruck. Eine wertschätzende und effektive Förderung der Selbsthilfe soll primär zum Nutzen chronisch Kranker sowie für Menschen mit Behinderungen beitragen. Mit der Aufwertung der Pauschalförderung hat der Gesetzgeber diesen Gedanken aufgegriffen.
Im Rahmen der dadurch notwendigen Anpassung der Förderrichtlinien ist es sachgerecht, die Ausweitung der Pauschalförderung auch auf originär und indikationsübergreifend tätige Dachverbänden der Selbsthilfe auszudehnen.
Diese Dachverbände bündeln die Interessen der Selbsthilfe auf Bundes-und Länderebene. Sie realisieren damit die erwünschte verstärkte Mitbestimmung bei allen relevanten gesundheits-und sozialpolitischen Entscheidungen durch Patienten-und Selbsthilfe Vertreterinnen. Um diesen Mehraufwand leisten zu können, bedarf es verlässlicher Finanzierungsstrukturen.
Eine angemessene Pauschalförderung für indikationsübergreifende Dachverbände der originären Selbsthilfe ist daher sehr zielführend.
Beschlussvorschlag:
Im Leitfaden zur Selbsthilfeförderung wird bei A.6 – „Ausschluss der Förderung“ der letzte Spiegelstrich ersatzlos gestrichen.
Eine darüber hinausgehende, bedarfsgerechte Projektförderung wird durch B.2.4 und B.5.5. ermöglicht.
Pressemitteilung
Die Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Brandenburg e.V. (LAG SH BB) besteht seit 1991 als führende Dachorganisation der Behindertenselbsthilfe. Mittlerweile ist sie auf 19 Mitgliedsverbände mit rund 13.000 Einzelmitgliedern – verteilt in der ganzen Mark Brandenburg zwischen der Spreewaldregion und dem Landkreis Uckermark im hohen Norden – angewachsen. Der Hauptsitz der Geschäftsstelle befindet sich in der Nationalparkstadt Schwedt/Oder.
Am 20. Mai 2019 war zum Tag der offenen Tür eingeladen und dieser Einladung folgten unter anderem Wolfgang Banditt (CDU-Kreistagsfraktion), Silvia Wegner (Netzwerk Gesunde Kinder Ostuckermark) und Dr. Jan Wilke (Richter am Amtsgericht Schwedt/Oder).
Im Rahmen der Veranstaltung stellte auch die seit dem Frühjahr 2018 bei der der LAG SH BB beherbergte „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle“ (EUTB) ihre Arbeit vor. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dieses Beratungsangebot zur Stärkung und Selbstbestimmung und Eigenverantwortung von Menschen mit (drohenden) Behinderungen installiert, um diesen eine ergänzende, von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige Orientierung zu bieten. Berater vor Ort ist Andreas Schwarze.
Thomas Seehagen von der neu geschaffenen „Koordinierungsstelle für Patientenbeteiligung“ im Land Brandenburg unter der Federführung der LAG SH BB informierte zu seinem Aufgabenfeld. Als Patientenbeteiligung wird die organisierte Vertretung von Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen bezeichnet. Patientenvertreter sollen bei den Entscheidungen in verschiedenen Ausschüssen auf Landesebene für mehr Transparenz und Patientenorientierung sorgen. So werden grundlegende Aspekte der Lebensqualität unter alters-,geschlecht-, und lebenslagenspeziefischen Belangen berücksichtigt.
Die Vorsitzende der LAG SH BB Astrid Wegner resümiert: „Wir danken allen die sich an diesem Tag ein Bild von unserer Arbeit machten, doch wäre es wünschenswert gewesen wenn sich noch mehr eingeladene Vertreter aus politischen Gremien aber auch der lokalen Wirtschaft eingefunden hätten um über die vorbildliche und teilweise ehrenamtliche Arbeit im Umgang mit Menschen mit Behinderungen zu informieren!“
Ein besonders erfreulicher Höhepunkt an diesem Tag der offenen Tür war auch der Besuch von Lena Krumm und Johannes Wlazik (beide 4. Klasse) und Lehrerin Izabella Pikula von der Evangelischen Salveytal-Grundschule aus Tantow im Amtsbereich Gartz (Oder). Die Grundschule ist eine der ersten Inklusionsmodellschulen des Landes Brandenburg im Rahmen einer Projektarbeit zum Thema „Handicap“ bastelten die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe vier ein Spendenschweinchen für die LAG SH BB. „Das niedliche Schweinchen (Pressebild anbei) steht ab sofort im Eingangsbereich unserer Geschäftsstelle in der Schwedter Handelsstraße 11 und wartet gefüttert zu werden,“ so Geschäftsstellenleiterin Sina Jaensch. Das gesammelte Geld soll in Projekte in der Selbsthilfe fließen. Zum Spenden sind selbstverständlich auch fortlaufend alle großen Firmen, die mittelständischen Betriebe oder auch Privatpersonen aufgerufen. Selbstverständlich kann eine Spendenquittung ausgestellt werden.
Informationen zum führenden Dachverband der Selbsthilfe im Land Brandenburg LAG SH BB finden sich im Internet unter www.lag-selbsthilfe-bb.de/
Zur Patientenbeteiligung Brandenburg: www.patientenbeteiligung.de/
Und zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB): www.teilhabeberatung.de/