Die LAG-SH und ihre Ziele
In Ausgestaltung des Sozialstaatsgebots des Grundgesetzes tritt die LAG-SH BRANDENBURG unter den Grundsätzen der Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Inklusion und der gleichberechtigten Teilhabe in allen Lebensbereichen für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen und ihren Angehörigen ein.
Die UN-Behindertenrechtskonvention ist dabei unser Leitbild für eine umfassende Inklusion. Durch sozial- und gesellschaftspolitische Einflussnahme auf allen Ebenen sowie durch Aufklärung und Information der Öffentlichkeit, wirkt die LAG-SH Brandenburg darauf hin, dass Menschen mit Behinderung und chronischer Krankheit und ihre Angehörigen in ihrer Menschenwürde geachtet werden und an allen sie betreffenden Entscheidungen wirksam beteiligt werden. In gemeinsamen Belangen vertritt die LAG-SH Brandenburg ihre Mitglieder in enger Abstimmung mit ihnen, wobei jeder Mitgliedsverband darin frei bleibt, seine insbesondere auch abweichende Meinung öffentlich zu vertreten. Die Selbsthilfe-Arbeit ist im Übrigen geprägt von gegenseitiger Unterstützung und selbstverständlicher Solidarität untereinander.
- Aufgaben der LAG-SH
- Aktive Mitarbeit bei den Gesetzesanwendungen
- Aktive Mitarbeit im Landesbehindertenbeirat und in anderen Gremien
- Unterstützung der Mitgliedsverbände/ -vereine bei der Sicherung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben und Aktivitäten
- Förderung der beruflichen Rehabilitation, Prävention und gesellschaftlichen Integration
- Öffentlichkeitsarbeit durch die Herausgabe von Informationsbriefen, Faltblättern und Broschüren, Teilnahme an Messen und Ausstellungen, Beiträge in Zeitungen, Fachzeitschriften, Rundfunk und Fernsehen
- Schulung und Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeitern der Mitgliedsverbände/ -vereine durch Seminare, Fachvorträge und Austausch von Erfahrungen
- Unterstützung bei der Förderung von Projekten
- Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Mobilität von Menschen mit Behinderung
- Schwerpunkte der Arbeit der LAG-SH
- mitwirken, dass den behinderten und chronisch kranken Menschen von der Gesellschaft selbstbestimmtes Leben ermöglicht wird,
- mithelfen, dass jederart (auch ungewollte und faktische) Diskriminierung dieses Personenkreises beseitigt und seine volle Gleichberechtigung erreicht wird,
- die Anliegen der behinderten Menschen in der Öffentlichkeit vertreten und die soziale Verantwortung der Bevölkerung pflegen und stärken,
- die gesetzgebenden Organe und zuständigen Behörden über die Probleme der behinderten Menschen unterrichten und Maßnahmen zur Verbesserung der Lage von behinderten Menschen anregen,
- den Erfahrungsaustausch ihrer Mitglieder pflegen und gemeinsame Maßnahmen durchführen,
- gleichartige Zusammenschlüsse auf örtlicher Ebene fördern,
- mit allen Organisationen ähnlicher Zielsetzung zusammenarbeiten sowie Wissenschaft und Forschung anregen und unterstützen.
- Rat- und Hilfesuchende, die von einer Behinderung betroffen sind bzw. betroffenen Kindern, Angehörigen und Freunden, soll sich die Möglichkeit bieten, einen für sie geeigneten Ansprechpartner zu finden.
GEFÖRDERT VOM Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales